Eine Ein-Stern-Bewertung ohne Text. Ein Kommentar, der schlicht nicht stimmt. Oder jemand, der nie bei Ihnen war. Wer ein Geschäft, ein Lokal oder eine Praxis in Wien führt, kennt das Gefühl – und die Frage, die danach kommt: Kann ich diese Google-Bewertung löschen lassen?
Die kurze Antwort: Selbst löschen können Sie keine Rezension. Google entfernt sie nur, wenn sie gegen die Richtlinien verstößt – und „negativ“ ist kein Verstoß. Für alles andere bleibt der Rechtsweg. Hier steht, was tatsächlich funktioniert, Schritt für Schritt.
Warum Google eine schlechte Bewertung nicht einfach löscht
Google betrachtet Rezensionen als Erfahrungsberichte der Kundschaft, nicht als Eigentum des Unternehmens. Deshalb gibt es im Unternehmensprofil keinen Knopf zum Löschen. Google sagt dazu sinngemäß selbst: Melden Sie keine Rezensionen, nur weil sie Ihnen nicht gefallen, wenn sie sachlich zutreffen.
Das ist wichtig für die Erwartungen. Eine unfreundliche, aber ehrliche Bewertung über lange Wartezeiten wird nicht entfernt. Eine Bewertung, die Sie beleidigt, private Daten preisgibt oder von jemandem stammt, der nie Kunde war, kann dagegen gegen die Richtlinien verstoßen – und sollte gemeldet werden.
Welche Bewertungen Google entfernt
Google entfernt Rezensionen, die gegen die Richtlinien für nutzergenerierte Inhalte verstoßen. Für Betriebe sind vor allem diese Kategorien relevant:
- Gefälschte und irreführende Inhalte – Bewertungen von Personen, die nie Kunde waren, Mehrfachbewertungen, Bewertungen von Mitbewerbern oder bezahlte Bewertungen.
- Belästigung und Hassrede – Beleidigungen, Drohungen, herabwürdigende Aussagen über Herkunft, Religion, Geschlecht oder ähnliche Merkmale.
- Personenbezogene Daten – etwa private Telefonnummern, Adressen oder Gesundheitsdaten anderer Personen.
- Obszönitäten und anstößige Inhalte.
- Nicht themenbezogene Inhalte – Kommentare, die nichts mit einer echten Erfahrung zu tun haben, zum Beispiel politische Äußerungen oder „Bewertungswellen“ nach einem Zeitungsbericht.
- Werbung und Spam – Links, Eigenwerbung, Werbung für andere Unternehmen.
- Interessenkonflikte – Bewertungen von aktuellen oder ehemaligen Mitarbeitenden über den eigenen Betrieb oder von Mitbewerbern über die Konkurrenz.
Was Google in der Regel nicht löscht
- Ein Stern ohne Text – außer Sie können zeigen, dass diese Person nie Kunde war
- Harte, aber sachliche Kritik an Preis, Wartezeit oder Service
- Subjektive Meinungen wie „unfreundlich“ oder „zu teuer“
- Bewertungen, die Sie für unfair halten, die aber keine Regel verletzen
So melden Sie eine Bewertung richtig
Es gibt zwei Wege. Beide landen bei Google, der zweite ist für Inhaberinnen und Inhaber aber übersichtlicher.
Weg 1: direkt im Unternehmensprofil
- Öffnen Sie Ihr Profil in der Google-Suche oder in Google Maps, während Sie mit dem Konto angemeldet sind, das das Profil verwaltet.
- Gehen Sie zu den Rezensionen und klicken Sie bei der betreffenden Bewertung auf das Menü beziehungsweise das Melden-Symbol.
- Wählen Sie den passenden Grund und klicken Sie auf „Bericht senden“.
Weg 2: über das Tool zur Verwaltung von Rezensionen
Google bietet ein eigenes Tool, in dem Inhaberinnen und Inhaber Bewertungen melden und den Status verfolgen können. Dort wählen Sie Ihr Profil, dann „Neue Rezension zum Entfernen melden“. Der Vorteil: Sie sehen später, was aus Ihrer Meldung geworden ist.
Wie lange es dauert und was dann passiert
Die Prüfung dauert laut Google mehrere Tage. Danach steht im Tool, ob die Bewertung entfernt wurde. Lautet der Status „Meldung überprüft – kein Richtlinienverstoß“, können Sie einmal Einspruch einlegen. Nutzen Sie diesen Einspruch gut: Begründen Sie konkret, gegen welche Regel die Bewertung verstößt, statt allgemein zu schreiben, dass sie unfair ist.
Ein praktischer Hinweis: Entscheidend ist, ob ein Verstoß vorliegt – nicht, wie viele Menschen dieselbe Bewertung melden. Eine gut begründete Meldung ist mehr wert als viele allgemeine.
Unsicher, ob sich eine Meldung lohnt? Wir sehen uns die Bewertung an und sagen Ihnen, ob sie gegen eine Google-Richtlinie verstößt – und wenn nicht, wie Sie am besten antworten.
Zu SEO & GoogleWenn Google nicht löscht: der Rechtsweg in Österreich
Lehnt Google ab, bleibt bei rechtswidrigen Bewertungen der Weg über das Recht. Entscheidend ist dabei ein Unterschied, den österreichische Gerichte sehr genau ziehen:
- Werturteile wie „schlechter Service“ oder „würde ich nicht empfehlen“ sind in der Regel von der Meinungsfreiheit gedeckt – auch wenn sie überzogen sind.
- Unwahre Tatsachenbehauptungen wie „die Rechnung war doppelt so hoch wie vereinbart“, wenn das nachweislich nicht stimmt, können rufschädigend sein. In Österreich kommt hier vor allem § 1330 ABGB (Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung) in Frage.
Für einen rechtlichen Löschantrag bietet Google ein eigenes Formular für rechtliche Beschwerden an. Ob sich dieser Weg lohnt und wie er am besten begründet wird, sollten Sie mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt besprechen. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Richtig antworten: oft wirksamer als löschen
Die meisten negativen Bewertungen bleiben stehen. Umso wichtiger ist die Antwort, denn sie wird nicht nur von der verfassenden Person gelesen, sondern von allen, die sich später über Sie informieren.
- Sachlich und kurz bleiben. Keine Gegenangriffe, keine Ironie.
- Das Anliegen ernst nehmen und, wenn möglich, einen Weg zur Klärung anbieten – etwa eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.
- Nicht schnell im Ärger antworten. Eine Nacht darüber schlafen hilft fast immer.
- Keine Details aus dem Kundenverhältnis nennen.
Für Ärztinnen, Ärzte und andere Gesundheitsberufe gilt das besonders streng: Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch auf Google. Schon die Bestätigung, dass jemand Patientin oder Patient war, kann zu viel sein. Antworten Sie daher allgemein, etwa: „Wir bedauern, dass Sie unzufrieden sind. Bitte melden Sie sich direkt bei uns, damit wir das klären können.“ Mehr zum Thema finden Sie in unserem Beitrag Marketing für die Arztpraxis in Wien.
Die bessere Strategie: mehr echte Bewertungen
Eine einzelne schlechte Bewertung wiegt schwer, wenn es nur zehn gibt. Bei 150 fällt sie kaum auf. Der nachhaltigste Schutz ist deshalb, regelmäßig echte Bewertungen zu bekommen.
- Nutzen Sie den Bewertungslink oder QR-Code aus Ihrem Unternehmensprofil – auf der Rechnung, auf einem Aufsteller an der Kassa, in der Abschluss-E-Mail.
- Fragen Sie alle Kundinnen und Kunden gleich, nicht nur die zufriedenen.
- Antworten Sie auch auf positive Bewertungen. Das zeigt, dass jemand zuhört.
Finger weg davon
- Gekaufte oder gefälschte Bewertungen. Sie verstoßen gegen die Google-Richtlinien und sind in Österreich auch wettbewerbsrechtlich verboten. Google entfernt solche Bewertungen und kann weitere Maßnahmen gegen das Profil ergreifen.
- Belohnungen für Bewertungen – Rabatte, Gutscheine oder Gewinnspiele im Austausch für eine Rezension.
- Nur zufriedene Kundschaft um Bewertungen bitten und die anderen gezielt auf ein internes Formular umleiten. Google verbietet ausdrücklich, negative Bewertungen zu verhindern oder gezielt nur positive einzuholen.
Ein internes Feedbackformular ist trotzdem sinnvoll – solange alle Kundinnen und Kunden denselben Link zu Google bekommen und das Formular eine zusätzliche Möglichkeit ist, kein Filter davor. Wie Sie Ihr Profil darüber hinaus stärken, steht in Google Unternehmensprofil optimieren.
Häufige Fragen zum Löschen von Google-Bewertungen
Kann ich eine Google-Bewertung selbst löschen?
Nein. Als Inhaberin oder Inhaber können Sie eine Bewertung nur melden und darauf antworten. Löschen kann sie nur die Person, die sie geschrieben hat, oder Google – bei einem Richtlinienverstoß oder nach einer erfolgreichen rechtlichen Beschwerde.
Wie lange dauert es, bis Google eine gemeldete Bewertung prüft?
Laut Google mehrere Tage. Den Stand sehen Sie im Tool zur Verwaltung von Rezensionen. Wird die Meldung abgelehnt, ist einmalig ein Einspruch möglich.
Löscht Google eine Ein-Stern-Bewertung ohne Text?
Meist nicht, denn eine Bewertung ohne Text verstößt für sich genommen gegen keine Regel. Anders ist es, wenn Sie belegen können, dass die Person nie Kundin oder Kunde war – dann fällt sie unter gefälschte Inhalte.
Kann eine Agentur Google-Bewertungen entfernen lassen?
Nicht mehr als Sie selbst. Eine Agentur kann einschätzen, welche Bewertungen gegen die Richtlinien verstoßen, die Meldung sauber begründen und Antworten formulieren. Wer verspricht, beliebige schlechte Bewertungen verschwinden zu lassen, verspricht etwas, das es nicht gibt.
Darf ich Kundinnen und Kunden um eine Bewertung bitten?
Ja, ausdrücklich. Google empfiehlt sogar, dafür den Bewertungslink oder QR-Code aus dem Profil zu nutzen. Nicht erlaubt ist unter anderem, gezielt nur zufriedene Kundschaft anzusprechen, negative Bewertungen zu verhindern oder eine Gegenleistung anzubieten.
Fazit
Eine Google-Bewertung lässt sich nur löschen, wenn sie gegen eine Richtlinie verstößt oder rechtswidrig ist. Melden Sie gezielt, begründen Sie konkret und nutzen Sie den einen Einspruch gut. Für alles andere ist eine ruhige, sachliche Antwort das beste Mittel – und ein Profil mit vielen echten Bewertungen der beste Schutz. Wenn Sie wissen möchten, wie Sie lokal insgesamt besser gefunden werden, lesen Sie weiter bei Local SEO Wien oder werfen Sie einen Blick auf unsere Leistungen für SEO & Google.

